Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 19.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02   

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https://dejure.org/2002,3621
OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.12.2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Dezember 2002 - 8 W 522/02 (https://dejure.org/2002,3621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts nach der Prozessrechtsreform

  • Judicialis

    ZPO § 46 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 Abs. 2 § 567 Abs. 1
    Rechtsmittel betr. Ablehnungsgesuch gegen Richter der Beschwerdekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterablehnung; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines gegen die Richter der Beschwerdekammer gerichteten Ablehnungsgesuchs durch das Landgericht als Beschwerdegericht; Wegfall der funktionalen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die sofortige ...

  • uni-erlangen.de (Leitsatz)

    § 46 II ZPO
    Keine Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter des Beschwerdegerichts

Verfahrensgang

  • AG Spaichingen - M 620/02
  • LG Rottweil - 1 T 139/02
  • OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1880 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 494
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02
    Weist das Landgericht als Beschwerdegericht ein gegen die Richter der Beschwerdekammer gerichtetes Ablehnungsgesuch zurück, ist nach neuem Verfahrensrecht dagegen nicht mehr die sofortige Beschwerde eröffnet, sondern nur die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO nF, falls sie vom Landgericht zugelassen wurde (Anschluss an BayObLGZ 2002, 89).

    Ergänzend wird auf den eingehend begründeten Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21.3.2002 (BayObLGZ 2002, 89 = NJW 2002, 3262 = FGPrax 2002, 119), dem sich der Senat uneingeschränkt anschließt, Bezug genommen.

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.12.2002 - 8 W 522/02
    Im Ergebnis entspricht dies der Rechtslage, wie sie vor der Reform schon in familiengerichtlichen Verfahren für die Ablehnung von Richtern des OLG bestand (vgl. BGH NJW-RR 1993, 644 = FamRZ 1993, 1309; ...).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03

    Zur Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung eines

    Die sofortige Beschwerde ist nicht statthaft, da auf der Grundlage des Zivilprozess-Reformgesetzes vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887 ff.) ein zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch gegen die im Berufungsverfahren befassten Richter nur noch im Wege der Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Köln, OLGR 2003, 155; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494; OLG Celle, OLGR 2002, 228).

    Vielmehr kann die nach § 46 Abs. 2 ZPO im Grundsatz vorgesehene Beschwerde nur nach Maßgabe der speziellen Voraussetzungen des § 567 Abs. 1, § 576 ZPO beschritten werden (Senat, Beschl. v. 11.6.2003, 5 W 105/03-27-; BayObLG, NJW 2002, 3262; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494).

  • OLG Köln, 24.03.2004 - 11 W 16/04

    Entscheidung über einen in zweiter Instanz gestellten Befangenheitsantrag

    Nach dem am 1.1.2002 in Kraft getretenen ZPO-Reformgesetz unterliegt eine derartige Entscheidung nicht mehr der sofortigen Beschwerde (BayObLGZ 2002, 89, 91 f. = NJW 2002, 3262; OLG Köln - 8. Zivilsenat - OLGR 2003, 140; OLG Celle OLGR 2002, 228; OLG Düsseldorf Beschluss vom 16.9.2003 - 11 W 43/03 - JURIS-Nr. KORE 4 3967 32003; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651 = OLGR 2003, 101; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494 = OLGR 2003, 197; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 267; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 46 Rdn. 9, Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rdn. 6; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03

    Zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LG nach der

    Die Beseitigung zusätzlicher Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Zwischenentscheidungen hat der Reformgesetzgeber bewusst vorgenommen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, S. 494, 495, unter Berufung auf BayObLG, NJW 2002, S. 3262).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2003 - 20 W 417/03

    Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Rechtsmittel gegen die

    Dies entspricht nach der Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; Zöller/Vollkommer: ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 14 m. w. H.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2004 - 20 W 322/04

    Notarkostenbeschwerde: Statthaftigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde gegen

    Dies entspricht nach der Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; Zöller/Vollkommer: ZPO, 24. Aufl., § 46 Rdnr. 14 m. w. H.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des

    Dies entspricht nach Auffassung von Rechtsprechung und Literatur der Grundkonzeption der ZPO-Reform, die sofortige Beschwerde in Funktion und Ausgestaltung der Berufung nachzubilden und Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zu beseitigen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe MDR 2003, 651; vgl. die vielfältigen Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 46 Rz. 14; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 46 Rz. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 46 Rz. 3; Keidel/Kuntze/Zimmermann, a.a.O., § 6 Rz. 69).
  • OLG Köln, 08.05.2012 - 16 W 15/12

    Verfahrensrecht - Befangenheitsantrag gegen Berufungskammer in WEG-Sachen

    Indem der Gesetzgeber den Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsrechtszug in § 567 Abs. 1 ZPO n.F. übernommen hat, die Ausnahmeregelung des § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. aber ersatzlos gestrichen hat, hat er zum Ausdruck gebracht, dass künftig die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung im Berufungsverfahren generell ausgeschlossen sein soll (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 10.1.2003 - 8 W 1/03, OLGReport Köln 2003, 140; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.4.2003 - 3 W 73/03, OLGReport Zweibrücken 2003, 267; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.12.2002 - 8 W 522/02, NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2002 - 4 W 51/02, MDR 2003, 651; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2002 - 9 W 59/02, NdsRpfl 2002, 364; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., § 46 Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 09.03.2007 - 10 W 93/06

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch im

    Damit ist eine sofortige Beschwerde nicht mehr eröffnet, wenn das Landgericht im Rahmen des Berufungsverfahrens über ein Ablehnungsgesuch entscheidet (vgl. OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268; OLG Köln, NJW 2004, 3642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rn. 14; Zöller/Gummer, a. a. O., § 567 ZPO, Rn. 38 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 16 W 15/12
    Indem der Gesetzgeber den Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte im Berufungsrechtszug in § 567 Abs. 1 ZPO n.F. übernommen hat, die Ausnahmeregelung des § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. aber ersatzlos gestrichen hat, hat er zum Ausdruck gebracht, dass künftig die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Richterablehnung im Berufungsverfahren generell ausgeschlossen sein soll (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 10.1.2003 - 8 W 1/03, OLGReport Köln 2003, 140; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.4.2003 - 3 W 73/03, OLGReport Zweibrücken 2003, 267; OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.12.2002 - 8 W 522/02, NJW-RR 2003, 494; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.12.2002 - 4 W 51/02, MDR 2003, 651; OLG Celle, Beschl. v. 17.06.2002 - 9 W 59/02, NdsRpfl 2002, 364; Zöller/ Vollkommer , ZPO, 29. Aufl., § 46 Rdnr. 14).
  • OLG Naumburg, 18.10.2010 - 10 W 56/10

    Richterablehnung im Beschwerderechtszug: Sofortige Beschwerde gegen die

    Damit ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied der Beschwerdekammer im Rahmen eines anhängigen Beschwerdeverfahrens die sofortige Beschwerde zu dem Oberlandesgericht nicht gegeben, da das Landgericht nicht in erster Instanz, sondern als Beschwerdegericht über den Ablehnungsantrag befindet (vgl. OLG Celle, OLGR Celle, 2002, 228; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 651; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 494, 495; OLG Zweibrücken, OLGR Zweibrücken 2003, 267 - 268 zitiert nach juris; OLG Köln, NJW 2004, 3642 zitiert nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 46 ZPO, Rdnr. 14 m. w. N.; Gummer in Zöller, ZPO, 28. Aufl.,.
  • KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5371
OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02 (https://dejure.org/2002,5371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2002 - 8 W 220/02 (https://dejure.org/2002,5371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2002 - 8 W 220/02 (https://dejure.org/2002,5371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten des Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei

  • Judicialis

    BRAGO § 52; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 52; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3
    Zur Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten des Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines deutschen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei; Wegfall der Postulationsbeschränkungen; "Notwendigkeit" einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung oder -verteidigung; Notwendiger Anwaltswechsel

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 8 O 530/01
  • OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 8 W 583/00

    Anwaltswechsel im Mahnverfahren - Abgabe an Gericht in anderem Landgerichtsbezirk

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Der Grundsatz des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO, wonach die Mehrkosten eines zweiten Anwalts nur bei Notwendigkeit eines Anwaltswechsels zu erstatten sind, hat - ähnlich wie beim Mahnanwalt (vgl. Senatsbeschluss vom 22.5.2001, Die Justiz 2001, 445 = RPfl 2001, 516) - die Konsequenz, dass grundsätzlich der von der ausländischen Partei zunächst beauftragte deutsche Rechtsanwalt den Rechtsstreit an jedem Gericht in Deutschland selbst führen kann, so dass ein Anwaltswechsel nicht mehr notwendig ist.
  • OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00

    Erstattung der Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596; vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Jena, 08.07.1998 - 2 W 214/98

    Erstattung von Korrespondenzanwaltsgebühren; Maßstab der Erforderlichkeit für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596; vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Dresden, 20.06.1997 - 15 W 808/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    Diese Rechtsprechung steht - ungeachtet gewisser Einschränkungstendenzen im Einzelfall auf Grund zunehmender Internationalisierung (vgl. zB OLG Karlsruhe OLGRep 2001, 445) - im Einklang mit der wohl überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte (aus jüngerer Zeit zB OLG Hamburg MDR 2000, 664; OLG Dresden JurBüro 1998, 144; OLG Jena JurBüro 1998, 596; vgl. Zöller/ Herget, ZPO 23. Aufl., § 91 Rn 13 "Ausländer).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.09.2002 - 8 W 220/02
    a) Nach bisheriger gefestigter Senatsrechtsprechung war es regelmäßig als "notwendig" im Sinne einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung oder -verteidigung gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen, wenn eine ausländische Partei, die vor einem deutschen Gericht einen Rechtsstreit führt, einen Korrespondenzanwalt einschaltet; dabei hatte die ausländische Partei in der Regel die Wahl, ob sie einen Anwalt an ihrem ausländischen Wohnsitz oder einen Anwalt an einem beliebigen Ort in Deutschland zum Korrespondenzanwalt bestellen will (Senatsbeschluss vom 22.4.1981, JurBüro 1981, 870 = Die Justiz 1981, 316 (LS); Beschluss vom 2.12.1983, Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem

    Die Entscheidung des Senats vom 19.9.2002 (8 W 220/02 FamRZ 03, 1400) steht hierzu nicht im Widerspruch, da auch mit dieser Entscheidung nicht in Frage gestellt wird, dass die ausländische Partei grundsätzlich berechtigt ist, einen in- oder ausländischen Verkehrsanwalt zu beauftragen.

    Die von der Rechtspflegerin für ihre gegenteilige Ansicht zitierten Entscheidungen des Senats ( Beschluss vom 15.2.2006 8 W 63/06; Die Justiz 2003, 81, die ihrerseits Bezug nehmen auf die Entscheidungen des Senats JurBüro 81, 870 und JurBüro 84, 99) sind deshalb nicht einschlägig, weil die Partei dort gerade keinen Verkehrsanwalt in ihrem Heimatland beauftragt hatte, sondern gleich einen deutschen Anwalt.

  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

    Das OLG Stuttgart (FamRZ 2003, 1400) hat entschieden, eine ausländische Partei dürfe in der Regel ihren Vertrauensanwalt an jedem beliebigen Ort in Deutschland mandatieren, ohne kostenrechtliche Einbußen hinnehmen zu müssen.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2003 - 8 W 414/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des auswärtigen

    Sie liegt auf der Linie, die der Senat für den ab 2000 geltenden Rechtszustand bereits behutsam eingeschlagen hat (vgl. Beschl. v. 22.5.2001, Die Justiz 2001, 39 (= KoR/Ziv - Beiheft zu "Die Justiz" 2001 - Nr. 252) = OLGRep 2001, 409 = MDR 2002, 176 = RPfl 2001, 516; Beschl. vom 19.9.2002 - 8 W 220/02 - betr.
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